Bei der Masterplanung (auch Generalbebauungsplanung) wird unter Berücksichtigung der verabschiedeten und standortrelevanten Rahmenbedingungen wie Bebauungsplänen, ein Masterplan für die Entwicklung des Standortes konzipiert. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle Maßnahmen wie Neu- und Umbau, Gebäudesanierungen, Umzug von Produktions- und Logistikeinrichtungen sowie infrastrukturellen Gegebenheiten des Fabrikgeländes (z. B. Verkehrsanlange und Haupttransportwege), auf ein verabschiedetes Zielkonzept hinwirken. Damit können Schritt für Schritt die Prozessabläufe verbessert und langfristig Kosten gesenkt werden.
Mit dem Masterplan liefern wir Ihnen ein zukunftsfähiges Standortkonzept zur Abbildung von Wachstum und Flexibilität, das gleichzeitig die Basis für Verhandlungen mit Gemeinden und Behörden hinsichtlich der Bauanträge darstellt. Idealerweise basiert ein Masterplan auf den Ergebnissen einer Werksentwicklungsplanung und deckt alle dort entwickelten Alternativen ab. Eine zusammenhängende Planung von Werksentwicklung und Bebauung verhindert, dass geplante oder derzeit ausgeführte Bauvorhaben zukünftige erschweren oder gar verhindern, was Ihre Wachstumspotentiale und ihre Flexibilität erheblich steigert.